Betriebskostenabrechnung
Wir erstellen die jährliche Betriebskostenabrechnung für Ihr Mietobjekt gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und entlasten Sie damit von dieser Aufgabe. Wir bilden uns regelmäßig fort und sind so auf dem aktuellen Stand bezüglich aktueller Urteile und Vorschriften, um Formfehler zu vermeiden und Besonderheiten zu berücksichtigen.
Des Weiteren überprüfen wir, ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben seitens des Mieters entstanden ist und liefern Ihnen darauf zugeschnittene Briefvorlagen, die Sie für den Schriftverkehr mit Ihrem Mieter nutzen können. Diese Leistung steht natürlich auch gewerblichen Vermietern zur Verfügung.
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